Dokumente
Statuten der RGZ
Ruderordnung der RGZ
Fahrordnung Zürichsee
Bitte beachtet bei Ausfahrten unbedingt die Fahrordnung, die übrigens auch im Club ausgehängt ist. Diese ist zwar nicht Gesetz, aber im gegenseitigen Einverständnis mit allen Wassersportlern auf dem Zürichsee erarbeitet worden. Besondere Vorsicht ist bei ausserordentlichen Verhältnissen geboten, hier gilt Punkt 7 der Fahrordnung:
Bei starkem Westwind und Bise ist oft nur ein Streifen von maximal 100 bis 200 Metern vom Ufer ruderbar. Bei diesen Verhältnissen ist besondere Vorsicht geboten, weil damit zu rechnen ist, dass alle Boote nahe am Ufer fahren.
Bitte fährt in einem solchen Fall langsam und werft öfters mal einen Blick zurück, dass ihr entgegen kommende Boote früh genug seht und ausweichen könnt.
Bei allfälligen Fragen zur Ruderordnung, steht euch der Vorstand gerne zur Verfügung.
Formulare Lizenzen
Sportärztliche Untersuchung – Sportärztliche Bestätigung – Sportmedizinische Untersuchung (Labor) – Sportmedizinischer Fragebogen
Mitgliederbeiträge – seit 2019 unverändert
Wie sich unsere Mitgliederbeiträge zusammen setzen und wer welche Boote benutzen darf, findest du hier!